Willkommen
im Bezirk Stuttgart
der Bahn-Landwirtschaft!

Wir sind eine betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn AG und des Bundeseisenbahnvermögens für die Verpachtung von Bahngrundstücken zur kleingärtnerischen Nutzung im Bereich Württemberg.

0711 22248-276 / -105

Mo - Do, 9:00 - 12:00 Uhr
Di & Do, 13:30 - 15:30 Uhr

Die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Stuttgart e.V. ist ein eigenständiger Verein von Kleingärtnern.

Informationen über unseren Verein und die Vereinsmitgliedschaft haben wir hier zusammengestellt.

Wir verpachten Flächen der Deutschen Bahn und des Bundeseisenbahnvermögens.

Einen Überblick über unsere Gartenanlagen und Pachtflächen finden Sie hier.

Wie kann ich einen Garten pachten? Darf ich eine Gartenhütte errichten? Kann ich ...

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Informationen zu den Rechnungen des Bezirks Frankfurt

Durch die Übernahme der Pachtverwaltung der Flächen des Bezirks Frankfurt durch den Bezirk Stuttgart gibt es bei vielen Pächtern Unklarheiten, wie mit den Rechnungen des Bezirks Frankfurt umzugehen ist. Der Hauptverband hat hierzu einige Informationen auf seiner Webseite zusammengefasst.

zur Seite des Hauptverbands

Aktuelles

Übernahme der Pachtverwaltung für Flächen des Bezirks Frankfurt

19. Januar 2023 • Geschäftsstelle

Bereits im letzten Jahr wurde dem Bezirk Frankfurt durch den Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft die Pachtverwaltung entzogen. Nach einem Übergangsjahr, in dem der Hauptverband die Verwaltung der Flächen des Bezirks Frankfurt verwaltet hat, wurden die Flächen des Bezirks Frankfurt nun auf die drei umliegenden Bezirke Erfurt, Karlsruhe und Stuttgart aufgeteilt.

Seit dem 01.01.2023 obliegt die Pachtverwaltung der folgenden Unterbezirke aus dem Bereich des Bezirks Frankfurt beim Bezirk Stuttgart:

  • FFM Schwanheim
  • FFM Bonames
  • FFM Flügelrad
  • FFM Kuhwald
  • FFF Louisa S/O
  • FFM Nied
  • FFM Niederrad
  • FFM Mühlberg
  • FFM Rödelheim
  • Gleisdreieck
  • Bad Homburg
  • Bad Vilbel
  • Friedberg
  • Hanau
  • Hanau 2
  • Heldenberg Windecken
  • Offenbach
  • Odenwald

Die betroffenen Pächter wurden bereits im letzten Jahr vom Hauptverband entsprechend informiert.
Zudem ist es notwendig, dass Sie als neue Pächter des Bezirks Stuttgart eine Mitgliedschaft beim Bezirk Stuttgart abschließen. Darum würden wir Sie bitten, den Mitgliedsantrag, den Sie vom Hauptverband erhalten haben, auszufüllen und an uns zurück zu schicken.

Für weitere Informationen und Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder Pacht, wenden Sie sich bitte zukünftig an den Bezirk Stuttgart.

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