Pachtflächen

Die meisten der Flächen in unserem Bestand befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn (DB AG) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und werden uns im Rahmen eines Generalpachtvertrags zur Verfügung gestellt. Weitere Flächen befinden sich im Besitz von Städten und Gemeinden oder sind Privateigentum. Ein Anteil der Pachteinnahmen führen wir an die Grundstückseigentümer ab.

Da es sich bei den meisten Flächen um aktuelle oder ehemalige Grundstücke der Bahn handelt, die für den Bahnbetrieb nicht benötigt werden, befinden sich diese in der Regel in unmittelbarer Nähe zu den Gleisanlagen.

Für die Pacht eines Gartengrundstücks wird ein Pachtvertrag zwischen dem Pachtinteressenten (Pächter) und der Bahn-Landwirtschaft (Verpächter) abgeschlossen. Dieser Pachtvertrag ist unbefristet und verlängert sich immer zum Ende des Pachtjahres automatisch um ein weiteres Jahr. Nach dem Bundeskleingartengesetz beginnt ein Pachtjahr am 01.12. eines Jahres und endet am 30.11. des darauffolgenden Jahres.

Neben der Nutzung für Freizeitaktivitäten muss jede Gartenfläche auch zu ca. einem Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Zudem ist jeder Gartenpächter dazu verpflichtet, die Pachtfläche in einem orderntlichen Zustand zu halten und den Aufwuchs in regelmäßigen Abständen zurückzuschneiden.

Unsere Gartenanlagen

Die folgende Karte zeigt eine Übersicht über die Gartenanlagen des Bezirks Stuttgart.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden nur Gartenanlagen mit mehr als fünf Gärten angezeigt. Darüber hinaus haben wir noch viele Einzelgärten sowie landwirtschaftliche Flächen wie Äcker und Wiesen in unserem Bestand.

Bei Interesse an einem Garten in einer der Gartenanlagen können Sie mit einem Klick auf "Pachtanfrage" direkt eine Anfrage über unser Kontaktformular an den entsprechenden Unterbezirk senden.

Gartenordnung und Verpachtungs- bedingungen

Die Verpachtungsbedingungen und unsere Gartenordnung sind Teil des Pachtvertrags und regeln die Rechte und Pflichten unserer Pächter.

In unserem Verein soll jedoch stets der Grundsatz gelten:

Wir gärtnern gemeinsam!

Die Kleingärten stellen in den dicht bebauten und zersiedelten Städten eine Rückzugsmöglichkeit nicht nur der Pächter und ihrer Familien sondern auch der Flora und Fauna dar. Dabei ist es unser Ziel, den Gartenpächtern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Verträge ein Maximum an Kreativität und Individualität zu ermöglichen. Jedoch sind der Individualität dort Grenzen gesetzt, wo sie die Gemeinschaft belasten würde. Jeder Gartenpächter soll die Zeit, die er oder sie im Garten verbringt, genießen können. Deshalb ist bei allen Aktivitäten in der Gartenanlage grundsätzlich Rücksicht auf die Gartennachbarn und etwaige Anwohner zu nehmen.

Weitere häufig auftretende Fragen zu allen möglichen Themen haben wir hier zusammengestellt.