Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2022
In der Bezirksversammlung des Bezirks Stuttgart am 25.11.2021 in Bad Cannstatt wurden Änderungen der Satzung, der Gartenordnung und eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.
Ab dem 01.01.2022 gelten die folgenden Mitgliedsbeiträge:
Art der Mitgliedschaft | Beitrag |
---|---|
Mitgliedschaft Pächter | 70,00 € |
Mitgliedschaft Mitpächter | 30,00 € |
Mitgliedschaft Pächter mit Ackerland | 45,00 € |
Mitgliedschaft Zeitungsbezieher "ELw" | 30,00 € |
Die geänderten Mitgliedsbeiträge werden erstmals mit unserem nächsten Rechnungslauf im Februar 2022 erhoben. Leider können wir aufgrund der Limitierungen unseres EDV- Systems nicht gewährleisten, dass Vorabinformationen an unsere Mitglieder und Pächter verschickt werden können. Der SEPA- Lastschrifteinzug soll Mitte Februar spätestens jedoch Ende Februar erfolgen.
Für die beschlossenen Änderungen an der Vereinssatzung steht die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts noch aus. Eine vorläufige Version der Satzung kann jedoch im Download- Bereich bereits eingesehen werden. Dort haben wir die neue Gartenordnung ebenfalls breits online gestellt. Die Änderungen der Gartenordnung sind bereits mit dem Beginn des neuen Pachtjahres am 01.12.2021 in Kraft getreten.
Bei speziellen Fragen zur Rechnungsstellung und Ihrem Rechnungsbetrag kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail (kontakt@blw-stuttgart.de) oder über unser Kontaktformular.
Der Vorstand der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Stuttgart e.V.